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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54;Rechtssatz
Eine Verpflichtung zum Rückersatz einer Rente nach dem KOVG besteht bei Unterlassung einer unverzüglichen Anzeige einer Veränderung der rechtlichen Voraussetzungen zum Rentenbezug.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000491.X03Im RIS seit
27.03.2001