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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §61 Abs1;Rechtssatz
Ein Mineralgewinnungsrecht kann bei bergfreien und Grundeigentümermineralien nur dann Gegenstand der Bewertung sein, wenn einer bestimmten Person von der Bergbehörde die Erlaubnis zur Gewinnung der betreffenden Mineralien verliehen worden ist. Auch in diesem Falle kann aber der Wert dieses Rechtes nicht schlechthin mit dem Wert des Mineralvorkommens gleichgestellt werden.
Schlagworte
BetriebsvermögenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000151.X02Im RIS seit
14.01.2002