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57/09 Sonstiges VersicherungsrechtNorm
KFG 1955 §55 Abs6;Rechtssatz
Die Haftpflichtversicherung entspricht nicht mehr den Vorschriften, wenn infolge Nichtbezahlung einer fälligen Versicherungsprämie der Versicherer gemäß § 39 Abs 2 des Versicherungsvertragsgesetzes von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, mag auch gemäß § 159 c Abs 1 leg cit die Haftung der Versicherungsanstalt gegenüber Dritten noch nicht erloschen sein.Die Haftpflichtversicherung entspricht nicht mehr den Vorschriften, wenn infolge Nichtbezahlung einer fälligen Versicherungsprämie der Versicherer gemäß Paragraph 39, Absatz 2, des Versicherungsvertragsgesetzes von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, mag auch gemäß Paragraph 159, c Absatz eins, leg cit die Haftung der Versicherungsanstalt gegenüber Dritten noch nicht erloschen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001673.X01Im RIS seit
03.04.2001