RS Vwgh 1963/2/21 1673/61

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Veröffentlicht am 21.02.1963
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Index

57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Rechtssatz

Die Haftpflichtversicherung entspricht nicht mehr den Vorschriften, wenn infolge Nichtbezahlung einer fälligen Versicherungsprämie der Versicherer gemäß § 39 Abs 2 des Versicherungsvertragsgesetzes von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, mag auch gemäß § 159 c Abs 1 leg cit die Haftung der Versicherungsanstalt gegenüber Dritten noch nicht erloschen sein.Die Haftpflichtversicherung entspricht nicht mehr den Vorschriften, wenn infolge Nichtbezahlung einer fälligen Versicherungsprämie der Versicherer gemäß Paragraph 39, Absatz 2, des Versicherungsvertragsgesetzes von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, mag auch gemäß Paragraph 159, c Absatz eins, leg cit die Haftung der Versicherungsanstalt gegenüber Dritten noch nicht erloschen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961001673.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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