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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BStG 1948 §30 Abs1 impl;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, unter welchen Umständen eine ordnungsgemäße Übertragung der Zuständigkeit iSd § 29a VStG 1950 nicht anzunehmen ist (Hier: Abtretung der Anzeige von einer Bezirkshauptmannschaft an eine Bundespolizeidirektion; dem Stadtmagistrat ging gleichzeitig eine Abschrift zu und dieser entschied sodann unzuständig).Ausführungen zur Frage, unter welchen Umständen eine ordnungsgemäße Übertragung der Zuständigkeit iSd Paragraph 29 a, VStG 1950 nicht anzunehmen ist (Hier: Abtretung der Anzeige von einer Bezirkshauptmannschaft an eine Bundespolizeidirektion; dem Stadtmagistrat ging gleichzeitig eine Abschrift zu und dieser entschied sodann unzuständig).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000738.X01Im RIS seit
11.07.2001