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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1 litd idF 1980/151 impl;Beachte
y16216;Rechtssatz
Benützen die mehreren Miteigentümer eines Landhauses getrennte Wohnungen, von denen sie in der Hauptreisezeit - jeder für sich getrennt - Zimmer an Fremde vermieten, dann müssen über die Umsätze aus den Zimmervermietungen getrennte Umsatzsteuerbescheide an jeden einzelnen Vermieter erlassen werden, und es können auch nicht die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einheitlich festgestellt werden.
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E 22.2.1963, 1733/62 #1 VwSlg 2808 F/1963
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001733.X01Im RIS seit
08.06.2001