RS Vwgh 1963/2/25 1485/62

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Veröffentlicht am 25.02.1963
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Voraussetzung für die Durchführung einer Ersatzvornahme und sohin auch für einen Auftrag zur Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten derselben ist, daß die Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung oder Naturalleistung besteht und daß die Durchführung der Ersatzvornahme angedroht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001485.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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