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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Voraussetzung für die Durchführung einer Ersatzvornahme und sohin auch für einen Auftrag zur Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten derselben ist, daß die Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung oder Naturalleistung besteht und daß die Durchführung der Ersatzvornahme angedroht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001485.X01Im RIS seit
02.07.2001