RS Vwgh 1963/2/28 1334/62

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Veröffentlicht am 28.02.1963
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

StPolO 1947 §24 Abs1;
StVO 1960 §26 Abs5;
  1. StVO 1960 § 26 heute
  2. StVO 1960 § 26 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022
  3. StVO 1960 § 26 gültig von 01.10.1994 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  4. StVO 1960 § 26 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Rechtssatz

Der Begriff der "Annäherung" im § 24 Abs 1 StPolO ist so aufzufassen, daß nicht erst bei Ansichtigwerden des Fahrzeuges, sondern bereits bei Ertönen des Hornes einem bevorzugten Fahrzeug freie Bahn zu schaffen ist.Der Begriff der "Annäherung" im Paragraph 24, Absatz eins, StPolO ist so aufzufassen, daß nicht erst bei Ansichtigwerden des Fahrzeuges, sondern bereits bei Ertönen des Hornes einem bevorzugten Fahrzeug freie Bahn zu schaffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001334.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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