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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StPolO 1947 §24 Abs1;Rechtssatz
Der Begriff der "Annäherung" im § 24 Abs 1 StPolO ist so aufzufassen, daß nicht erst bei Ansichtigwerden des Fahrzeuges, sondern bereits bei Ertönen des Hornes einem bevorzugten Fahrzeug freie Bahn zu schaffen ist.Der Begriff der "Annäherung" im Paragraph 24, Absatz eins, StPolO ist so aufzufassen, daß nicht erst bei Ansichtigwerden des Fahrzeuges, sondern bereits bei Ertönen des Hornes einem bevorzugten Fahrzeug freie Bahn zu schaffen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001334.X01Im RIS seit
12.06.2001