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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob in dem Umstand, daß die letzte berufskundliche Beurteilung vor der letzten Begutachtung nach § 7 KOVG 1957 erfolgte, ein wesentlicher Mangel gelegen ist. Die Frage wird wegen Unterschiedes zwischen den medzizinischen Gutachten bejaht.Ausführungen zur Frage, ob in dem Umstand, daß die letzte berufskundliche Beurteilung vor der letzten Begutachtung nach Paragraph 7, KOVG 1957 erfolgte, ein wesentlicher Mangel gelegen ist. Die Frage wird wegen Unterschiedes zwischen den medzizinischen Gutachten bejaht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000899.X02Im RIS seit
30.05.2001