RS Vwgh 1963/3/5 0899/62

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Veröffentlicht am 05.03.1963
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob in dem Umstand, daß die letzte berufskundliche Beurteilung vor der letzten Begutachtung nach § 7 KOVG 1957 erfolgte, ein wesentlicher Mangel gelegen ist. Die Frage wird wegen Unterschiedes zwischen den medzizinischen Gutachten bejaht.Ausführungen zur Frage, ob in dem Umstand, daß die letzte berufskundliche Beurteilung vor der letzten Begutachtung nach Paragraph 7, KOVG 1957 erfolgte, ein wesentlicher Mangel gelegen ist. Die Frage wird wegen Unterschiedes zwischen den medzizinischen Gutachten bejaht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000899.X02

Im RIS seit

30.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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