RS Vwgh 1963/3/7 1173/62

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Veröffentlicht am 07.03.1963
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L85006 Straßen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1174/62

Rechtssatz

Nicht nur die Zusammenfassung der Interessenten zu einer öffentlich-rechtlichen Weggenossenschaft sondern auch die Festsetzung des Ausmaßes und der Art der Beitragsleistung zu den Kosten der Herstellung und Erhaltung eines öffentlichen Interessentenweges obliegt dem Gemeinderat. Eine solche Erledigung ist ein Bescheid (Hinweis E VfGH 14.12.1956, 28/56, VfSlg 3132/1956).Nicht nur die Zusammenfassung der Interessenten zu einer öffentlich-rechtlichen Weggenossenschaft sondern auch die Festsetzung des Ausmaßes und der Art der Beitragsleistung zu den Kosten der Herstellung und Erhaltung eines öffentlichen Interessentenweges obliegt dem Gemeinderat. Eine solche Erledigung ist ein Bescheid (Hinweis E VfGH 14.12.1956, 28/56, VfSlg 3132 aus 1956,).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001173.X01

Im RIS seit

30.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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