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WasserrechtNorm
WRG 1959 §47 Abs1Rechtssatz
Unter Ufergrundstück iSd § 47 Abs1 WRG sind jene Grundstücke zu verstehen, die im Einflußbereich eines Gewässers so gelegen sind, daß nach dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift unterstellt werden kann, deren Eigentümer seien in erster Linie an der Instandhaltung des Gewässers interessiert und es hier für sie die Maßnahmen der Instandhaltung mit dem geringsten Aufwande verbunden. Der Einflußbereich eines Gewässers erstreckt sich jedenfalls bis zur Grenze regelmäßig wiederkehrender Hochwässer.Unter Ufergrundstück iSd Paragraph 47, Abs1 WRG sind jene Grundstücke zu verstehen, die im Einflußbereich eines Gewässers so gelegen sind, daß nach dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift unterstellt werden kann, deren Eigentümer seien in erster Linie an der Instandhaltung des Gewässers interessiert und es hier für sie die Maßnahmen der Instandhaltung mit dem geringsten Aufwande verbunden. Der Einflußbereich eines Gewässers erstreckt sich jedenfalls bis zur Grenze regelmäßig wiederkehrender Hochwässer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000086.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025