RS Vwgh 1963/3/11 0196/62

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Veröffentlicht am 11.03.1963
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z10;

Beachte

y10968;

Rechtssatz

Hat der Erblasser (Inhaber eines gewerblichen Unternehmens) einem Angestellten sowohl für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Dienste des Unternehmens eine Ergänzung zur Altersrente aus der Sozialversicherung als auch eine sowohl während der weiteren Dienstzeit als auch nach deren Beendigung auszuzahlende Umsatzbeteiligung letztwillig zugewendet, dann ist der kapitalisierte Wert der Umsatzbeteiligung in voller Höhe als Vermächtnis an den Angestellten zu versteuern. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Angestellte von der Umsatzbeteiligung auch Einkommensteuer (Lohnsteuer) zu entrichten hat.

*

E 11.3.1963, 196/62 #1 VwSlg 2819 F/1963;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000196.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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