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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §15 Abs1 Z10;Beachte
y10968;Rechtssatz
Hat der Erblasser (Inhaber eines gewerblichen Unternehmens) einem Angestellten sowohl für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Dienste des Unternehmens eine Ergänzung zur Altersrente aus der Sozialversicherung als auch eine sowohl während der weiteren Dienstzeit als auch nach deren Beendigung auszuzahlende Umsatzbeteiligung letztwillig zugewendet, dann ist der kapitalisierte Wert der Umsatzbeteiligung in voller Höhe als Vermächtnis an den Angestellten zu versteuern. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Angestellte von der Umsatzbeteiligung auch Einkommensteuer (Lohnsteuer) zu entrichten hat.
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E 11.3.1963, 196/62 #1 VwSlg 2819 F/1963;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000196.X01Im RIS seit
27.03.2001