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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §50 Abs1;Rechtssatz
Eine vom VwGH vorgenommene kalendermäßige Durchrechnung von anzurechnenden Vordienstzeiten ist nicht als bindende Rechtsanschauung des VwGH anzusehen. An eine derartige Durchrechnung ist die belangte Behörde nicht gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001305.X01Im RIS seit
09.05.2001