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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §7 Abs2;Rechtssatz
"Unter besonders gefährlichen Verhältnissen" verstößt ein Kraftfahrer dann gegen die Verkehrsvorschriften, wenn die Vorschrift des § 7 (Abs 2) verletzt und überdies mit hoher Geschwindigkeit gefahren wurde."Unter besonders gefährlichen Verhältnissen" verstößt ein Kraftfahrer dann gegen die Verkehrsvorschriften, wenn die Vorschrift des Paragraph 7, (Absatz 2,) verletzt und überdies mit hoher Geschwindigkeit gefahren wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001096.X01Im RIS seit
12.06.2001