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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §105;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0146/63Rechtssatz
Es besteht kein öffentliches Interesse an Gewinnung elektrischer Energie um jeden Preis, also auch nicht um den Preis sehr einschneidender Eingriffe in den Lebensraum breiter Volksschichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001667.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
17.11.2016