RS Vwgh 1963/3/29 0055/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1963
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage einer Röntgendurchleuchtung, um einen Stecksplitter zu lokalisieren. Nichtbeachtung eines begründeten Antrages in dieser Hinsicht durch die Behörde, Rechtswidrigkeit wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961000055.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten