Index
GrunderwerbsteuerRechtssatz
Auch die Heranziehung eines Bediensteten der entscheidenden Behörde als Sachverständiger ist nicht ausgeschlossen. Der Behörde ist es nicht verwehrt, eigene Beamte als Sachverständige heranzuziehen; der Umstand allein, dass dieser Sachverständige im Hinblick auf seine Weisungsgebundenehit kein objektives Gutachten erstellen könne, kann icht dazu führen, dass ein Angehöriger der Behörde von vornherein als Sachverständiger ausgeschlossen sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000364.X02Im RIS seit
27.04.2001Zuletzt aktualisiert am
05.04.2023