RS Vwgh 1963/4/9 0770/61

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Veröffentlicht am 09.04.1963
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Recht, an einem nicht in der Form einer mündlichen Verhandlung abgehaltenen Ortsaugenschein teilzunehmen, ist den im Verwaltungsverfahren beteiligten Parteien gesetzlich nicht eingeräumt.

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961000770.X16

Im RIS seit

22.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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