RS Vwgh 1963/4/23 1690/61

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Veröffentlicht am 23.04.1963
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33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Wegen eines der Behörde bei der Hauptfeststellung unterlaufenen Fehlers ist eine Nachfeststellung nachträglich unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961001690.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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