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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Durch die Erklärung eines Dienstnehmer, daß das ihm tatsächlich geleistete Entgelt seiner Arbeitsleistung voll entspreche, kann die durch gesetzliche kollektivvertragliche Regelungen festgesetzte Höhe seines Entgeltanspruches nicht berührt werden.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001648.X01Im RIS seit
28.06.2001