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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Beruft sich der Bf auf ein Beweismittel ohne es zu unterbreiten, so erscheint in einem solchen Fall, anders als im Fall einer Behauptung, die durch keine Hinweise auf Beweismittel gestützt ist, eine Rückfrage geboten.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001599.X02Im RIS seit
28.03.2001