RS Vwgh 1963/4/26 1599/61

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Veröffentlicht am 26.04.1963
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Wenn zwischen Begutachtung in 1.Instanz und Untersuchung im Berufungsverfahren eine Besserung des Zustandes eintritt, kann dies unter Umständen zu einer für verschiedene Zeitabschnitte verschiedene Einschätzung führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961001599.X01

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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