Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Zur Frage der Anlagebedingtheit eines Leidens: Nach dem Sprachgebrauch wird auch ein Leiden als anlagebedingt bezeichnet, das ohne die Einflüsse des Wehrdienstes nicht aufgetreten wäre. Doch unterscheidet die Rechtsprechung zwischen den Leiden die als voll wehrdienstbedingt behandelt werden und jenen, die jedenfalls aufgetreten wären (Hinweis E 10.4.1957, 3004/54, VwSlg 4331 A/1957).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001338.X01Im RIS seit
17.05.2001