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L37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer SteiermarkRechtssatz
Ausführungen, wonach der Befr., der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand im Sinne des § 6 VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.Ausführungen, wonach der Befr., der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand im Sinne des Paragraph 6, VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961002249.X01Im RIS seit
20.11.2001