RS Vwgh 1963/5/6 2249/61

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Veröffentlicht am 06.05.1963
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L37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ausführungen, wonach der Befr., der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand im Sinne des § 6 VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.Ausführungen, wonach der Befr., der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand im Sinne des Paragraph 6, VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961002249.X01

Im RIS seit

20.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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