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Getränkesteuern - StmkBeachte
Rechtssatz
Ausführungen, wonach der Bf; der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand iSd § 6 VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.Ausführungen, wonach der Bf; der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand iSd Paragraph 6, VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961002169.X03Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
18.08.2023