RS Vwgh 1963/5/6 2169/61

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Veröffentlicht am 06.05.1963
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Getränkesteuern - Stmk
L37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2249/61

Rechtssatz

Ausführungen, wonach der Bf; der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand iSd § 6 VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.Ausführungen, wonach der Bf; der als Angestellter der Steirischen Weinkellerei GmbH die Anregung zu Schwarzverkäufen verfälschten Weines unter gleichzeitiger Getränkesteuerhinterziehung gegeben hatte, sich nicht auf einen Notstand iSd Paragraph 6, VStG 1950 berufen konnte, mit der Begründung, er habe mit finanziellen Nachteilen, wenn nicht mit Kündigung zu rechnen gehabt, wenn er die (nachmalig als deliktisch qualifizierten) Weisungen seines Chefs nicht befolgt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961002169.X03

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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