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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Beachte
y16278;Rechtssatz
Um eine Unterbrechung der Verjährungsfrist herbeizuführen, ist es nicht erforderlich, daß eine Unterbrechungshandlung konkret gegen den Steuerpflichtigen gerichtet sein muß. Jede amtliche Handlung, die auf Feststellung eines Abgabenanspruches gerichtet ist, stellt eine Handlung zur Unterbrechung der Bemessungsverjährung dar (hier: 1) Anfrage des Finanzamtes an eine Bank, wer über das Konto bzw Depot des Erblassers verfügungsberechtigt ist; 2) Anforderung des Verlassenschaftsaktes vom Abhandlungsgericht).
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E 6.5.1963, 892/61 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000892.X01Im RIS seit
20.03.2001