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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y5998; yk8754Rechtssatz
Für die Zuerkennung erhöhter Werbungskosten ist der Behörde weder bei der Glaubhaftmachung noch beim Beweis ein Ermessenspielraum eingeräumt.
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E 7.5.1963, 1604/62 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001604.X01Im RIS seit
01.06.2001