RS Vwgh 1963/5/7 1604/62

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Veröffentlicht am 07.05.1963
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs1;
EStG 1953 §51 Abs3 idF 1954/001;
EStG 1953 §9 Abs1 idF 1954/001;

Beachte

y5998; yk8754

Rechtssatz

Für die Zuerkennung erhöhter Werbungskosten ist der Behörde weder bei der Glaubhaftmachung noch beim Beweis ein Ermessenspielraum eingeräumt.

*

E 7.5.1963, 1604/62 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001604.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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