RS Vwgh 1963/5/9 0164/63

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Veröffentlicht am 09.05.1963
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960;
VStG §5 Abs2;

Beachte

y28720;

Rechtssatz

Die Unkenntnis der Straßenverkehrsvorschriften kann bei einen Kraftfahrer niemals als unverschuldet angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000164.X01

Im RIS seit

20.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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