Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y14733;Rechtssatz
Werden für "Repräsentationsbeträge" weder Belege vorgelegt, noch auch die Empfänger dieser Beträge nahmhaft gemacht, können die beantragten Absetzungen nicht als Betriebsangaben anerkannt werden.
*
E 17.5.1963, 1523/62 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001523.X02Im RIS seit
31.05.2001