RS Vwgh 1963/5/17 1523/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1963
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14733;

Rechtssatz

Werden für "Repräsentationsbeträge" weder Belege vorgelegt, noch auch die Empfänger dieser Beträge nahmhaft gemacht, können die beantragten Absetzungen nicht als Betriebsangaben anerkannt werden.

*

E 17.5.1963, 1523/62 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001523.X02

Im RIS seit

31.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten