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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Auch eine Arbeitsgemeinschaft kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein. In diesem Falle sind die Entgelte der Arbeitsgemeinschaft für Leistungen der einzelnen Gemeinschafter und umgekehrt der Umsatzsteuer zu unterziehen. Nur Mitgliedsbeiträge der Gemeinschafter an die Arbeitsgemeinschaft sind nicht steuerbar. Für die Umsatzbesteuerung ist es ohne Bedeutung, ob die Entgelte bar bezahlt oder im Aufrechnungswege hereingebracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001523.X01Im RIS seit
31.05.2001