RS Vwgh 1963/5/17 1523/62

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Veröffentlicht am 17.05.1963
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Auch eine Arbeitsgemeinschaft kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein. In diesem Falle sind die Entgelte der Arbeitsgemeinschaft für Leistungen der einzelnen Gemeinschafter und umgekehrt der Umsatzsteuer zu unterziehen. Nur Mitgliedsbeiträge der Gemeinschafter an die Arbeitsgemeinschaft sind nicht steuerbar. Für die Umsatzbesteuerung ist es ohne Bedeutung, ob die Entgelte bar bezahlt oder im Aufrechnungswege hereingebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001523.X01

Im RIS seit

31.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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