Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §186 Abs3;Beachte
y11326;Rechtssatz
Mit dem Einheitswertbescheid und der darin getroffenen Feststellung, daß eine Liegenschaft als unbebautes Grundstück anzusehen ist, wurde im Sinne des § 186 Abs 3 BAO auch über die Art des Gegenstandes (hier: Liegenschaf mit Superädifikat) entschieden und ist zufolge § 192 BAO, auch für den Bodenwertabgabebescheid von Bedeutung (Hinweis E 21.5.1962, 1403/62).Mit dem Einheitswertbescheid und der darin getroffenen Feststellung, daß eine Liegenschaft als unbebautes Grundstück anzusehen ist, wurde im Sinne des Paragraph 186, Absatz 3, BAO auch über die Art des Gegenstandes (hier: Liegenschaf mit Superädifikat) entschieden und ist zufolge Paragraph 192, BAO, auch für den Bodenwertabgabebescheid von Bedeutung (Hinweis E 21.5.1962, 1403/62).
*
E 20.5.1963, 1899/62 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001899.X01Im RIS seit
14.01.2002