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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §14 Abs1;Beachte
yk11261;Rechtssatz
Der Anspruch eines Testamentserben auf Entfertigung eines im Erbwege zugefallenen Gesellschaftsanteiles stellt den Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag dar, der als Kapitalforderung nach § 14 Abs 1 BewG 1955 mit dem Nennwert anzusetzen ist. *Der Anspruch eines Testamentserben auf Entfertigung eines im Erbwege zugefallenen Gesellschaftsanteiles stellt den Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag dar, der als Kapitalforderung nach Paragraph 14, Absatz eins, BewG 1955 mit dem Nennwert anzusetzen ist. *
E 20.5.1963, 726/62 #2 VwSlg 2875 F/1963
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000726.X02Im RIS seit
14.01.2002