RS Vwgh 1963/5/21 2339/59

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Veröffentlicht am 21.05.1963
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die dem Steuerrecht eigene typisierende Betrachtungsweise läßt eine für den Einzelfall geltende, vom Grundgedanken des Gesetzes abweichende Auslegung und Subsumtion nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1959002339.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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