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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §158 Abs3;Beachte
y14214;Rechtssatz
Bei den niederösterreichischen Gebietsbauämtern handelt es sich um Dienststellen der zum Amte der Niederösterreichischen Landesregierung gehörigen Landesbaudirektion für Niederösterreich. Als Teilen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung kommt ihnen daher Behördencharakter zu.
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E 21.5.1963, 1024/62 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001024.X01Im RIS seit
14.01.2002