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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12337;Rechtssatz
Es muß an dem durch die wirtschaftliche Betrachtungsweise gerechtfertigten Standpunkte festgehalten werden, daß ein einheitlicher Wirtschaftsvorgang für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung als unteilbares Ganzes anzusehen ist und daher eine Werklieferung ungeachtet der rechtlichen Vertragsgestaltung, nicht in Teilvorgänge zerlegt werden kann.
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E 21.5.1963, 0759/61 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000759.X02Im RIS seit
20.03.2001