RS Vwgh 1963/5/21 0759/61

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Veröffentlicht am 21.05.1963
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12337;

Rechtssatz

Es muß an dem durch die wirtschaftliche Betrachtungsweise gerechtfertigten Standpunkte festgehalten werden, daß ein einheitlicher Wirtschaftsvorgang für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung als unteilbares Ganzes anzusehen ist und daher eine Werklieferung ungeachtet der rechtlichen Vertragsgestaltung, nicht in Teilvorgänge zerlegt werden kann.

*

E 21.5.1963, 0759/61 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961000759.X02

Im RIS seit

20.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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