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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §315 Abs3 litb;Beachte
y17855;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß der Entscheidung einer Kontrollgebühr für die Abfertigung von Wein, für den keine Weinsteuer zu entrichten ist, eine gesetzliche Grundlage fehlte, SOWEIT die steuerfreie Weinabfertigung auf § 12 WeinG in seiner ursprünglichen Fassung gestützt wurde, weil diese Bestimmung vom VfGH als verfassungswidrig augehoben wurde (Anlaßfall). *Ausführungen darüber, daß der Entscheidung einer Kontrollgebühr für die Abfertigung von Wein, für den keine Weinsteuer zu entrichten ist, eine gesetzliche Grundlage fehlte, SOWEIT die steuerfreie Weinabfertigung auf Paragraph 12, WeinG in seiner ursprünglichen Fassung gestützt wurde, weil diese Bestimmung vom VfGH als verfassungswidrig augehoben wurde (Anlaßfall). *
E 21.5.1963, 422/61 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961000422.X01Im RIS seit
21.03.2001