RS Vwgh 1963/5/21 0422/61

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Veröffentlicht am 21.05.1963
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §315 Abs3 litb;
  1. BAO § 315 heute
  2. BAO § 315 gültig ab 10.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998
  3. BAO § 315 gültig von 01.01.1995 bis 09.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  4. BAO § 315 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y17855;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß der Entscheidung einer Kontrollgebühr für die Abfertigung von Wein, für den keine Weinsteuer zu entrichten ist, eine gesetzliche Grundlage fehlte, SOWEIT die steuerfreie Weinabfertigung auf § 12 WeinG in seiner ursprünglichen Fassung gestützt wurde, weil diese Bestimmung vom VfGH als verfassungswidrig augehoben wurde (Anlaßfall). *Ausführungen darüber, daß der Entscheidung einer Kontrollgebühr für die Abfertigung von Wein, für den keine Weinsteuer zu entrichten ist, eine gesetzliche Grundlage fehlte, SOWEIT die steuerfreie Weinabfertigung auf Paragraph 12, WeinG in seiner ursprünglichen Fassung gestützt wurde, weil diese Bestimmung vom VfGH als verfassungswidrig augehoben wurde (Anlaßfall). *

E 21.5.1963, 422/61 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961000422.X01

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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