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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Aus der Bestimmung des § 6 Abs 1 AVG 1950 kann nicht eine Verpflichtung der letztinstanzlichen Behörde die bei ihr eingebrachte, ausdrücklich als Berufung bezeichnete Eingabe dem VwGH zu übermitteln, abgeleitet werden(ASVG).Aus der Bestimmung des Paragraph 6, Absatz eins, AVG 1950 kann nicht eine Verpflichtung der letztinstanzlichen Behörde die bei ihr eingebrachte, ausdrücklich als Berufung bezeichnete Eingabe dem VwGH zu übermitteln, abgeleitet werden(ASVG).
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001234.X01Im RIS seit
24.04.2001