RS Vwgh 1963/5/22 1234/62

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Veröffentlicht am 22.05.1963
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des § 6 Abs 1 AVG 1950 kann nicht eine Verpflichtung der letztinstanzlichen Behörde die bei ihr eingebrachte, ausdrücklich als Berufung bezeichnete Eingabe dem VwGH zu übermitteln, abgeleitet werden(ASVG).Aus der Bestimmung des Paragraph 6, Absatz eins, AVG 1950 kann nicht eine Verpflichtung der letztinstanzlichen Behörde die bei ihr eingebrachte, ausdrücklich als Berufung bezeichnete Eingabe dem VwGH zu übermitteln, abgeleitet werden(ASVG).

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001234.X01

Im RIS seit

24.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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