RS Vwgh 1963/5/22 0190/63

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Veröffentlicht am 22.05.1963
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §226 Abs3;
  1. ASVG § 226 heute
  2. ASVG § 226 gültig ab 01.01.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005
  3. ASVG § 226 gültig von 01.08.1996 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1996

Rechtssatz

Hat sich die Behörde bei Erlassung des Bescheides ausschließlich auf das hier in der angeführten Gesetzesstelle eingeräumte Ermessen berufen und hiebei weder ausdrücklich noch andeutungsweise angeführt, inwiefern jene Voraussetzungen gegeben sein sollen, welche die Anerkennung der Wirksamkeit des Erwerbes von Beitragszeiten durch Nachentrichtung von Beiträgen für eine vor dem 1.Jänner 1956 gelegene Zeit zuließen, so wurde gegen § 60 AVG 1950 verstoßen.Hat sich die Behörde bei Erlassung des Bescheides ausschließlich auf das hier in der angeführten Gesetzesstelle eingeräumte Ermessen berufen und hiebei weder ausdrücklich noch andeutungsweise angeführt, inwiefern jene Voraussetzungen gegeben sein sollen, welche die Anerkennung der Wirksamkeit des Erwerbes von Beitragszeiten durch Nachentrichtung von Beiträgen für eine vor dem 1.Jänner 1956 gelegene Zeit zuließen, so wurde gegen Paragraph 60, AVG 1950 verstoßen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000190.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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