RS Vwgh 2006/7/26 2006/14/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2006
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Index

23/01 Konkursordnung

Norm

KO §156 Abs4;

Rechtssatz

Angesichts der besonderen Bedeutung einer Mahnung nach der Vorschrift des § 156 Abs. 4 zweiter Satz KO ist zu fordern, dass die nach Ansicht des Gläubigers von der mangelhaften Erfüllung eines Ausgleiches betroffene Verbindlichkeit zweifelsfrei bezeichnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140029.X04

Im RIS seit

21.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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