RS Vwgh 1963/5/24 0570/62

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Veröffentlicht am 24.05.1963
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67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §34;
  1. KOVG 1957 § 34 heute
  2. KOVG 1957 § 34 gültig ab 01.01.1982 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 594/1981

Rechtssatz

Gem §§ 34 und 4 KOVG 1957 kommt es bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges nicht auf die Sicherheit, sondern nur auf die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges an. Solche Wahrscheinlichkeitsurteile kommen als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wo der Wissenschaft die Klärung der Genese eines Leidens nicht gelungen ist. (Hinweis auf E v. 10.10.1958, Zl. 1639/55)Gem Paragraphen 34 und 4 KOVG 1957 kommt es bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges nicht auf die Sicherheit, sondern nur auf die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges an. Solche Wahrscheinlichkeitsurteile kommen als Entscheidungsgrundlage in Betracht, wo der Wissenschaft die Klärung der Genese eines Leidens nicht gelungen ist. (Hinweis auf E v. 10.10.1958, Zl. 1639/55)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000570.X01

Im RIS seit

23.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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