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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Gesetz StGBl. Nr. 209/1919 (HabsburgerG) wurde nicht schlechthin, sondern nur mit den durch das Bundes-Verfassungsgesetz bedingten Änderungen ein Verfassungsgesetz, es wurde somit in das von Bundesverfassungsgesetz geschaffene Rechtssystem voll eingegliedert.Das Gesetz StGBl. Nr. 209 aus 1919, (HabsburgerG) wurde nicht schlechthin, sondern nur mit den durch das Bundes-Verfassungsgesetz bedingten Änderungen ein Verfassungsgesetz, es wurde somit in das von Bundesverfassungsgesetz geschaffene Rechtssystem voll eingegliedert.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Bescheidbegriff Mangelnder BescheidcharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000245.X08Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013