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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine in der Wiener Zeitung veröffentlichte "amtliche Bekanntgabe" der Vorgänge, die sich in einer Ministerratssitzung abgespielt hatten, vermag eine mündliche Verkündung des zu erlassenden Bescheides oder eine Zustellung einer schriftlichen Bescheidausfertigung nicht zu ersetzen.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Bescheidbegriff Mangelnder BescheidcharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000245.X02Im RIS seit
06.03.2002Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013