RS Vwgh 1963/5/29 1607/62

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Veröffentlicht am 29.05.1963
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Index

L87909 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung Nachtfahrverbot
Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

SchienenstraßenparkV Wr 1960 §1;
VStG §6;

Beachte

y29522;

Rechtssatz

Jeder Kraftfahrer muss bei der gegebenen Verkehrssituation damit rechnen, in unmittelbarer Nähe seines Zielortes, zumal wenn dieser im inneren Stadtbereich gelegen ist, keinen Parkplatz zu erhalten, und sein Verhalten deshalb darauf einstellen. Die Begehung einer Verwaltungsübertretung (Parken trotz Parkverbotes) kann daher mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht mit Notstand entschuldigt werden (Hinweis E 11.12.1952, 1952/51, VwSlg 2783 A/1952).

*

E 29.5.1963, 1607/62 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001607.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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