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L87909 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotBeachte
y29522;Rechtssatz
Jeder Kraftfahrer muss bei der gegebenen Verkehrssituation damit rechnen, in unmittelbarer Nähe seines Zielortes, zumal wenn dieser im inneren Stadtbereich gelegen ist, keinen Parkplatz zu erhalten, und sein Verhalten deshalb darauf einstellen. Die Begehung einer Verwaltungsübertretung (Parken trotz Parkverbotes) kann daher mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht mit Notstand entschuldigt werden (Hinweis E 11.12.1952, 1952/51, VwSlg 2783 A/1952).
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E 29.5.1963, 1607/62 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001607.X01Im RIS seit
07.06.2001