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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18;Rechtssatz
Die Anschauung, daß die Hilfe beim Anziehen der Hose, der Strümpfe und der Schuhe zu den kleinen Handreichungen gehört, bedarf der Begründung, da von vornherein nicht einzusehen ist, daß eine so weitgehende Hilfeleistung zu den kleinen Handreichungen zähle (Hinweis E 21.5.1962, 2297/59).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000343.X01Im RIS seit
14.05.2001