RS Vwgh 2006/7/26 2006/14/0029

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Index

23/01 Konkursordnung

Norm

KO §156 Abs4;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes hat die qualifizierte Mahnung nach § 156 Abs. 4 KO den Zweck, den Schuldner eindringlich auf die drohenden Folgen seines Verzuges hinzuweisen, wobei wegen dieser schwer wiegenden Folgen ein bestimmter notwendiger Inhalt gefordert ist, der auch die Höhe des geforderten Betrages enthalten muss (Hinweis Urteil 14. Dezember 1988, 3 Ob 197/88; Mohr, KO10, E 128 zu § 156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140029.X03

Im RIS seit

21.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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