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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Der Landeshauptmann ist zur Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung nicht zuständig, wenn die Bauverhandlung kein anstandsloses Ergebnis hatte. (Hier war die Ermächtigung des Bundesministers an die Voraussetzung eines anstandslosen Verhandlungsergebnisses geknüpft)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000304.X01Im RIS seit
17.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2017