RS Vwgh 1963/6/11 0304/63

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Veröffentlicht am 11.06.1963
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §1;
EisenbahnG 1957 §12 Abs1;

Rechtssatz

Der Landeshauptmann ist zur Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung nicht zuständig, wenn die Bauverhandlung kein anstandsloses Ergebnis hatte. (Hier war die Ermächtigung des Bundesministers an die Voraussetzung eines anstandslosen Verhandlungsergebnisses geknüpft)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000304.X01

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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