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StVONorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z11Rechtssatz
"Gehweg" ist - anders wie der Gehsteig (§ 2 Abs 1 Z 10) - nicht Teil der eine Fahrbahn aufweisenden Straße, sondern ein Weg, der mit einer Fahrbahn in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht."Gehweg" ist - anders wie der Gehsteig (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 10,) - nicht Teil der eine Fahrbahn aufweisenden Straße, sondern ein Weg, der mit einer Fahrbahn in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001965.X01Im RIS seit
09.09.2019Zuletzt aktualisiert am
09.09.2019