RS Vwgh 1963/6/12 0527/62

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Veröffentlicht am 12.06.1963
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG;

Rechtssatz

Das AVG enthält keine Bestimmung, wonach die Behörde verpflichtet ist, der Partei Gelegenheit zu geben, der Vernehmung eines Zeugens beizuwohnen, bzw. an dieselben Fragen zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000527.X01

Im RIS seit

23.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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