RS Vwgh 2006/7/31 2004/05/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §75 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/04/0191 E 16. Februar 2005 RS 3

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob es auf Grund von Lärmemissionen einer Betriebsanlage zu die Nachbarn in ihrer Gesundheit gefährdenden oder unzumutbar belästigenden Lärmimmissionen kommt, ist nicht vom "Widmungsmaß" eines Grundstückes abhängig, sondern von Art und Ausmaß der von der Betriebsanlage ausgehenden und auf die Nachbarn einwirkenden Immissionen.

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004050003.X06

Im RIS seit

29.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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