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AVGNorm
AVG §53 Abs1Rechtssatz
Eine Befangenheit des Sachverständigen ist nicht gegeben, wenn die vom Bfr behauptete Unsachlichkeit des Sachverständigen objektiv nicht erkennbar ist.
Schlagworte
Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001723.X03Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025