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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GebG 1957 §14 TP5 Abs1;Beachte
y26798;Rechtssatz
Die Gebührenfreiheit von Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren wirkt nicht weiter auf ein Verfahren vor der Gebührenbehörde, das die Gebührenpflicht oder Gebührenfreiheit eben dieser Eingaben zum Gegenstand hat.
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E 4.7.1963, 1242/62 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001242.X02Im RIS seit
24.04.2001